Beitragsordnung


 

Finanz- und Beitragsordnung

 

 

 

Gültig ab 01.01.2021

 

 

 

 

 

1. Mitgliedsbeiträge

 

 

 

1.1 Einzelmitglieder Beitrag jährlich

 

 

 

Erwachsene ab 18 J. 130,00 €

 

Kinder unter 12 J. 50,00 €

 

Kinder/Jugendliche unter 18 J. 75.00 €

 

Passive Mitglieder 40,00 €

 

Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

 

 

 

 

 

1.2 Familienmitgliedschaft (einschl. Kinder unter 18 Jahren)

 

 

 

Ehepaare bzw. Paare ehe-

 

ähnlicher Lebensgemeinschaften 190,00 €

 

Alleinerziehende mit einem Kind

 

unter 18 J. 160,00 €

 

Ehepaare passiv 60,00 €

 

 

 

Der ermäßigte Beitrag für Kinder bzw. Jugendliche im Rahmen einer Familienmitgliedschaft gilt nur, wenn mindestens eine Vollmitgliedschaft besteht.

 

 

 

 

 

1.3 Ermäßigter Beitrag

 

 

 

In Ausbildung befindliche Mitglieder, Schüler, Studenten (jeweils bis 27 Jahre) sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende

 

 

 

Einzelmitglied 75,00 €

 

 

 

 

 

2. Arbeitsdienst (pro Saison abzuleisten)

 

 

 

  • Alle Mitglieder (außer passive Mitglieder) ab 18 Jahren 8 Stunden

  • Für Jugendliche (15 bis 18 Jahren) 4 Stunden

  • Bei Ehepaaren oder Paaren in eheähnlicher Lebensgemeinschaft 12 Stunden

  • Für Familien mit Kindern bis 18 Jahren gilt eine maximale Höchstgrenze von 20 Stunden.

  • Ab einem Alter von 75 Jahren sind keine Arbeitsstunden mehr abzuleisten.

 

 

 

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit je 13,00 € belastet.

 

 

 

Gelegenheit zur Ableistung des Arbeitsdienstes besteht während der Saison in Absprache mit dem Platzwart bzw. 1. Vorsitzenden.

 

Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder sind arbeitsdienstfrei.

 

 

 

 

 

 

 

2.1 Definition Arbeitsstunden (i.d.F.v. 23.01.2010)

 

 

 

Folgende Klarstellung zur Satzung wurden durch den Ausschuss und die Jahreshauptversammlung am 23.01.2010 beschlossen und in Kraft gesetzt:

 

 

 

Wie in der Satzung unter Beitrittsbedingungen festgeschrieben, sind Arbeitsstunden von allen aktiven Mitgliedern ab 15 Jahre zu leisten. Der Vereinsausschuss stellt klar, dass damit verbunden auch das Mindestalter für die Leistungsverpflichteten 15 Jahre sein muss. Damit soll vermieden werden, dass Kinder für Arbeiten auf der Sportanlage eingeteilt werden, die ihnen nicht gerecht werden.

 

 

 

Als Arbeitsstunden anerkannt werden:

 

 

 

  • Pflege und Reinigung der Platzanlage, der Platzeingrenzung (Hecken, Zäune)

  • Pflege Reinigung des Vereinsheims und der Duschen

  • Erhaltungsarbeiten für die Anlage und der Einrichtung

  • Arbeiten vor Platzeröffnung (Plätze bestellen, Windschutz aufhängen, Bänke streichen und aufstelle, Wasserinstallation)

  • Saisonabschluss (Linien abdecken, Netze und Windschutz abbauen, Wasser abstellen).

  • Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche (Org. und zielgerichtete Durchführung von Übungen).

 

Nicht gemeint ist Beaufsichtigung der Kinder während des Trainings, da dort oft die Eltern der trainierenden Kinder sowieso anwesend sind. Eine Vergütung in Form einer Anrechnung auf Arbeitsstunden ist hier nicht möglich. Die „Übungsleitung“ ist mit dem Jugendwart abzustimmen.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Orientierung dient und nicht abschließend ist.

 

 

 

Die Funktionsträger im Ausschuss müssen neben ihrer übernommenen Funktion keine weiteren Arbeitsstunden leisten.

 

Falls ein Funktionsträger innerhalb seines Aufgabengebietes mehr als seine acht vorgeschriebenen Arbeitsstunden leistet und auch aktive(r) Spieler(in) ist, können die mehr geleisteten Stunden nicht übertragen werden.

 

Beispiel: Vorstand, Platzwart und Hüttenwart (Familienmitgliedschaft) leisten jeweils zwanzig Stunden. Ein Übertrag auf Ehepartner ist nicht möglich. Die Funktionsträger können jedoch außerhalb ihrer Funktion weitere Stunden arbeiten und diese dann für die Familienmitgliedschaft anrechnen lassen, z.B. wenn der Kassierer oder Schriftführer noch Rasen mäht oder Hecke schneidet.

 

 

 

Die Kassenprüfer erhalten 3 Stunden Zeit für die Kassenprüfung als Arbeitsstunden anerkannt.

 

 

 

Jeder Spieler hat die Möglichkeit seine Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsdienste werden entweder im Mitteilungsblatt oder per Mail angekündigt oder können mit dem Vorstand oder Platzwart abgestimmt werden.

 

 

 

Da erfahrungsgemäß vor der Saison und bis Ende August die meisten Arbeiten anfallen, kann ab September nicht mehr damit gerechnet werden, dass noch genügend Arbeit zu verrichten ist, um alle Stunden abarbeiten zu können. Zwar ist die Anlage noch winterfest zu machen, aber das ist meist nach zwei Stunden erledigt.

 

Ab 2010 müssen bis Ende Aug. die Arbeitsstunden des laufenden Jahres überwiegend geleistet sein. Andernfalls müssen die nicht mehr leistbaren gemäß Satzung bezahlt werden.

 

Nicht geleistete Arbeitsstunden können im Folgejahr nicht nachgeholt werden.

 

 

 

Bitte unterstützen Sie Ihren TC Bischberg. Bei den jetzigen Mitgliedsbeiträgen ist der Verein auf die Eigenleistungen der Mitglieder oder die Vergütung angewiesen.

 

 

 

 

 

3. Ergänzende Hinweise

 

 

 

Es wird ausdrücklich auf § 7 der Satzung hingewiesen, wonach das Spielrecht erst mit der Begleichung der Beitragsrechnung entsteht.

 

 

 

4. Gastspieler

 

 

 

Gastspieler sind nur in Verbindung mit einem Vereinsmitglied spielberechtigt. Beim Kauf der Wertmarke in der Esso-Tankstelle (Fam. Noll), Hauptstraße, Bischberg, sind pro Person 5,00 € zu zahlen.

 

 

 

Wird keine Marke gekauft und statt dessen der Gastspieler zum Spieler in die Eintragungsliste eingeschrieben, sind pro Person 6,00 € zu leisten. Diese werden vom Kassier im Folgemonat vom Girokonto des Mitglieds abgebucht.

 

 

 

Gastspieler sind immer namentlich in den ausgehängten Platzreservierungsplan einzutragen. Falls eine Marke geklebt wird, ist der Name des Gastes darüber zu schreiben. Ein Gastspieler ist nur mit einem volljährigen Vereinsmitglied und höchstens fünfmal spielberechtigt.

 

 

 

Das Schlüsselpfand beträgt seit 01.01.2007 fünf Euro.

 

 

 

Die Platz- und Spielordnung (siehe Anhang im Kasten am Clubhaus!) sowie die Gastspielordnung sind zu beachten.

 

 

 

5. Passive Mitglieder

 

 

 

Passive Mitglieder sind solche, die die sportliche Einrichtung des Vereins nicht beanspruchen, sich diesem aber verbunden fühlen. Wenn ein passives Mitglied am Spielbetrieb teilnehmen will, kann es bis zu fünfmal mit einem aktiven Mitglied, egal welches Alter, als Gast spielen. Nichtmitglieder dürfen weiterhin nur mit volljährigen aktiven Mitgliedern bis zu fünfmal spielen.

 

 

 

 

 

1.Vorsitzender TC Blau-Weiß Bischberg 1980 e.V.

 

gez. Peter Nepf