Bischberg, 02.01.2022

 

 

 

Spiel- und Platzordnung

 

 

 

  1. Spielzeiten

 

 

 

Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele 50 Minuten und für das von Anfang an festgelegte Doppelspiel 110 Minuten. Die restlichen Minuten sind zum Herrichten des Platzes vor bzw. nach Beendigung des Spieles durch die Spieler zu verwenden. Gewechselt wird grundsätzlich zur vollen Stunde.

 

 

 

  1. Platzbelegung

 

 

 

Die Platzbelegung erfolgt durch Eintragung in die ausgehängte Liste. Liegt keine Reservierung vor können die Plätze in der Zeit frei bespielt werden.

 

Vor Platzbelegung müssen die Namen der Spieler in die Liste eingetragen werden.

 

 

 

Für das Einzelspiel kann der Platz nur für 1 Stunde belegt werden. Für das Doppelspiel 2 Stunden. Nach dieser Zeit ist der Platz freizumachen. Die Spielzeit kann verlängert werden, wenn der Platz im Anschluss frei ist und nicht durch andere Mitglieder gebucht wurde.

 

 

 

Erscheint ein Spieler nicht bis spätestens 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit, kann der Platz anderweitig belegt werden.

 

 

 

Eine Eintragung derselben Person ist pro Tag nur einmal möglich. Platzreservierungen können maximal 7 Tage im Voraus eingeschrieben werden. Neueintragungen sind erst nach Beendigung des eingetragenen Spieles möglich.

 

 

 

Jedes Spiel muss grundsätzlich in die Liste eingetragen werden.

 

Die Namen sind deutlich mit Vor- und Zunamen einzutragen. Zuwiderhandlungen werden mit Streichungen und Platzsperren geahndet.

 

 

 

  1. Spielberechtigung – Gastspieler

 

 

 

Spielberechtigt sind nur Mitglieder der TC Bischberg. Gäste sind nur mit Clubmitgliedern zugelassen. Die Gastspielgebühr beträgt pro Person (Einzel pro Stunde, Doppel pro 2 Stunden) 5 €, wenn vorher eine Gästemarke in die Spieleintragungsliste geklebt wurde. Spielt das Vereinsmitglied mit einem Gast ohne Gästemarke eingeklebt zu haben und stattdessen in die Eintragungsliste der Zusatz „Gast“ eingetragen ist, so wird gemäß Beschluss in der Jahreshauptversammlung vom 18.01.2002 der Betrag von 6 € pro Stunde ausgebucht. Ein Gast darf in einem Kalenderjahr höchstens 5 x beim TC Blau-Weiß Bischberg als Gast spielen. Werden den Mitgliedern Verstöße gegen die bestehende Spielordnung an die Vorstandschaft gemeldet, so wird das betroffene Mitglied mit einer Geldbuße von 50 € bzw. einer Platzsperre von 4 Wochen belegt.

 

 

 

Der Verein übernimmt für Gastspieler keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden. Gastspieler sind nicht gegen Sportunfälle versichert. Die Mitglieder tragen für die mitgebrachten Gäste die Verantwortung bzgl. Spielkleidung, Sportschuhe, Spielzeit und Platzpflege. Gastspieler sind an den Werktagen nur bis 17:00 Uhr zugelassen. Ausnahmen können durch den 1. Vorsitzenden oder den Platzwart genehmigt werden, wenn dies der Spielbetrieb zulässt.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Tenniskleidung

 

 

 

Das Betreten der Plätze ist nur in Tenniskleidung und Tennisschuhen erlaubt. Farbige Pullover und Jacken sowie Trainingsanzüge können getragen werden.

 

 

 

In keinem Fall ist das Spielen mit bloßem Oberkörper oder in Badekleidung erlaubt.

 

 

 

  1. Trainerplatz – Mannschaftstraining

 

 

 

Trainingsplätze sind die Plätze 1, 2 und 3. Belegte Stunden sind in der Liste kenntlich zu machen. Mannschafts- und Jugendtraining sind vom Sportwart angeordnet und im Belegungsplan kenntlich gemacht.

 

 

 

  1. Platzpflege

 

 

 

Die Platzordnung ist jedem Mitglied zugegangen und ist gewissenhaft einzuhalten. Hierzu gehört auch das Schließen von Löchern nach dem Spielen und das Aufsanden, z.B. im Grundlinienbereich.

 

 

 

  1. Platzauswahl

 

 

 

Die Vorstandschaft und die Ausschussmitglieder haben die Möglichkeit, in den Spielbetrieb einzugreifen; ferner könne geeignete Personen mit der Platzaufsicht beauftragt werden.

 

 

 

  1. Parkplätze

 

 

 

Autos, Fahrräder und Kleinkrafträder sind auf dem Tennisgelände abzustellen. Es ist keinesfalls erlaubt, die Randstreifen der angrenzenden Grundstücke zu belegen.

 

 

 

  1. Aushang von Schriftgut

 

 

 

Gemäß Beschluss der Vorstandschaft vom 08.Juni 1994 ist das Aushängen und Verteilen von Schriftgut im Bereich Clubanlage nur mit Zustimmung der Vorstandschaft zulässig.

 

Bei Zuwiderhandlungen mit satzungsgemäßen Konsequenzen gerechnet werden.

 

 

 

  1. Beschluss „Hundeverbot“ auf der Anlage

 

 

 

In der Vereinsausschuss-Sitzung vom 22. Mai 1995 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

„Der Beschluss vom 06. Oktober 1994 wird probeweise aufgehoben. Versuchsweise wird beschlossen, dass Hunde angeleint im Vorderbereich (vor Sitzbereich) des Vereinsheimes, nicht auf den Tennisplätzen, geführt werden dürfen. Die Hundebesitzer werden untereinander angehalten, diese Regelung so einzuhalten, dass die Allgemeinheit nicht belästigt wird. Sollten sich wiederholt grobe Verstöße ereignen, wird tritt ein Verbot für den oder die Hunde in Kraft!

 

 

 

  1. Verstöße und Folgen

 

 

 

Der Vorstand und der Ausschuss behält sich vor, bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung Disziplinarmaßnahmen in Form von befristeten Spielsperren bzw. Geldbußen zu treffen.

 

 

 

Um Beachtung wird gebeten!

 

 

 

Peter Nepf

 

1. Vorsitzender