Arbeitsdienste


Die Arbeitsdienste der Saison 2016 wurden abgeschlossen. Die Beträge für die nicht geleisteten Arbeitsstunden wurden satzungsgemäß abgebucht.

Die möglichen Arbeitsdienste können grundsätzlich bei der Platzeröffnung oder -schließung geleistet werden. Termine werden auf dieser Seite und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Spezifische Arbeitsmöglichkeiten werden im Vereinheim ausghängt.

 

Anfragen zur Ableistung von Arbeitsstunden auch per mail an den Platzwart:
platzwart@tcbischberg.de


Allgemeines

 

Wie in der Satzung unter Beitrittsbedingungen festgeschrieben, sind Arbeitsstunden von allen aktiven Mitgliedern ab 15 Jahre zu leisten. Der Vereinsausschuss stellt klar, dass damit verbunden auch das Mindestalter für die Leistungsverpflichteten 15 Jahre sein muss. Damit soll vermieden werden, dass Kinder für Arbeiten auf der Sportanlage eingeteilt werden, die ihnen nicht gerecht werden.

 



Als Arbeitsstunden anerkannt werden:

  •  Pflege und Reinigung der Platzanlage, der Platzeingrenzung (Hecken, Zäune)
  • Pflege und Reinigung des Vereinsheimes und der Duschen
  • Erhaltungsarbeiten für die Anlage und der Einrichtung
  • Arbeiten vor Platzeröffnung (Plätze bestellen, Windschutz aufhängen, Bänke streichen und aufstellen, Wasserinstallation)
  • Saisonabschluss (Linien abdecken, Netze und Windschutz abbauen, Wasser abstellen).
  • Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche (Org. und zielgerichtete Durchführung von Übungen).

Nicht gemeint ist Beaufsichtigung der Kinder während des Trainings, da dort oft die Eltern der trainierenden Kinder sowieso anwesend sind. Eine Vergütung in Form einer Anrechnung auf Arbeitsstunden ist hier nicht möglich. Die „Übungsleitung” ist mit dem Jugendwart abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Orientierung dient und nicht abschließend ist. Die Funktionsträger im Ausschuss müssen neben ihrer übernommenen Funktion keine weiteren Arbeitsstunden leisten. Falls ein Funktionsträger innerhalb seines Aufgabengebietes mehr als seine acht vorgeschriebenen Arbeitsstunden leistet und auch aktive(r) Spieler(in) ist, können die mehr geleisteten Stunden nicht übertragen werden.

 

Beispiel:

 

Vorstand, Platzwart oder Hüttenwart (Familienmitgliedschaft) leisten jeweils zwanzig Stunden. Ein Übertrag auf Ehepartner ist nicht möglich. Die Funktionsträger können jedoch außerhalb ihrer Funktion weitere Stunden arbeiten und diese dann für die Familienmitgliedschaft anrechnen lassen, z. B. wenn der Kassier oder Schriftführer noch Rasen mäht oder Hecke schneidet.

Die Kassenprüfer erhalten ihre tatsächliche Zeit für die Kassenprüfung als Arbeitsstunden anerkannt.

Jeder Spieler hat die Möglichkeit seine Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsdienste werden entweder im Mitteilungsblatt, per E-Mail und im Internet angekündigt oder können mit Vorstand oder Platzwart abgestimmt werden.

 

Da erfahrungsgemäß vor der Saison und bis Ende August die meisten Arbeiten anfallen, kann ab September nicht mehr damit gerechnet werden, dass noch genügend Arbeit zu verrichten ist, um alle Stunden ableisten zu können. Zwar ist die Anlage noch winterfest zu machen, der Zeitaufwand liegt hier aber nur noch bei ca. zwei Stunden. 

 

Ab 2010 müssen bis Ende August die Arbeitsstunden des laufenden Jahres überwiegend geleistet sein. Andernfalls müssen die nicht mehr leistbaren gemäß Satzung bezahlt werden. Nicht geleistete Arbeitsstunden können nicht im Folgejahr nachgeholt werden.

 

Bitte unterstützen Sie Ihren TC Bischberg. Bei den jetzigen Mitgliedsbeiträgen ist der Verein auf die Eigenleistung der Mitglieder oder die Vergütung angewiesen.